Einfach und schnell die Betriebsstunden Ihres Therapiegerätes übermitteln
Die Krankenkasse möchte in regelmäßigen Abständen erfahren, ob Sie das Gerät ausreichend nutzen. Hierbei wird überprüft, ob die Kosten für Ihre Therapie weiterhin übernommen werden. Aus diesem Grund müssen wir die Nutzungsdauer Ihres Gerätes sowie die komplette Stundenanzahl des Gerätes abfragen.
Die Betriebsstunden Ihres Therapiesystems (z.B. Therapiesystem zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen) müssen an Ihre Krankenkasse übermittelt werden, damit Ihre Krankenkasse auch weiterhin die Kosten für Ihre Atmungstherapie übernimmt. Nur dann kann die Therapie unterbrechungsfrei fortgesetzt werden und es entstehen keine vermeidbaren Kosten.
Bitte lesen Sie die Betriebsstunden Ihres Therapiegerätes gemäß der zugesandten Anleitung aus und tragen diese in eins der unten verlinkten Formulare ein.